GOTTESDIENST

Gemeinsam Gott begegnen.

There is no such scheme

Liebe Gäste, liebe Mitglieder,

aufgrund der aktuellen Situation können wir leider unsere Präsenz-Veranstaltungen nur für eine begrenzte

Anzahl von Personen öffnen. Unsere Gottesdienste finden unter den 3G Regeln statt.
Über die Platzreservierung könnt ihr euch dafür anmelden.

Die Anmeldung wird per E-Mail bestätigt, bitte prüfe auch Deinen Spamordner!

Wir bitten alle Personen, die mit infizierten Personen Kontakt hatten, sowie Personen mit Erkältungssymptomen

und Personen, die zu Risikogruppen gehören, den Gottesdienst über Livestream von zu Hause aus zu verfolgen.

Leitlinien der Andreasgemeinde Lemgo zu Covid-19 (Stand: 16.12.2021)

Die Leitung der Andreasgemeinde Lemgo e.V. hat folgende Richtlinien auf folgender Grundlage der
aktuellen Fassung der CoronaSchVO des Landes NRW verabschiedet.
Hinzu kommen die Richtlinien aus der Allgemeinverfügung des Kreises Lippe zu weiteren Schutzmaßnahmen
gegen Corona (Kreisblatt Nr. 85 aus 2021), gültig 14.12.21-22.12.21.
Der Gottesdienstbesuch/Besuch von Gemeindeveranstaltungen


Teilnahme
Derjenige, der mögliche Symptome einer Corona Erkrankung aufweist (Husten, Schnupfen, Fieber,
Kopfschmerzen, Geruchs- und/oder Geschmacksverlust) oder Kontakt zu infizierten Personen hatte, ist
eingeladen, unsere Veranstaltungen per Livestream mitzuerleben. Eine Teilnahme vor Ort ist untersagt.


3G-Regel
Aktuell gilt mindestens die 3G-Regelung für Versammlungen zur Religionsausübung, d.h. unseren
Versammlungen zur Religionsausübung dürfen nur immunisierte oder getestete Personen teilnehmen.


- Immunisierte Personen
Immunisierte Personen sind vollständig geimpfte und genesene Personen.


- Getestete Personen
sind Personen, die

a) ein bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 24 Stunden
zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder
b) eines bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügen.
➔ Schülerinnen und Schüler gelten als getestete Personen.
➔ Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Coronatest getesteten Personen gleichgestellt.
➔ Der Schnelltest kann bei jeder anerkannten Stelle in der Umgebung durchgeführt werden,
wie auch auf der neu eingerichteten Bürgerteststelle auf unserem Gelände.
➔ Beaufsichtigte Selbsttests zu Hause sind im Moment nicht zulässig.
➔ Im Notfall ist beaufsichtigter Selbsttest vor Ort unter Aufsicht geschulter Personen möglich.
(Diese Personen haben sind entweder im medizinischen Bereich/Gesundheitswesen tätig und Testen von Berufswegen
her; oder haben eine Schulung der Dekra „Corona-Selbsttest für Aufsichtspersonen – Unterweisung (WBT)“ absolviert;
oder eines der beiden in der Andreasgemeinde Lemgo durchgeführten Seminare zum beaufsichtigtem Selbsttest am
28.10.21 oder 30.10.21 unter Leitung eines ausgebildeten beruflichen Testers besucht.)


Überprüfung der 3G-Regel
- Die Nachweise einer Immunisierung oder negativen Testung sind beim Zutritt zu den Versammlungen
von den für die Versammlungen verantwortlichen Personen zu kontrollieren und mit einem amtlichen
Ausweispapier abzugleichen.
- Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der Testnachweis durch eine Bescheinigung
der Schule ersetzt.
- Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als Schülerinnen und Schüler
und benötigen weder einen Testnachweis noch eine Schulbescheinigung.Mindestabstand
Für alle Versammlungen zur Religionsausübung gilt zusätzlich das Abstandsgebot von 1,5 m oder die
Anordnung von Sitzplätzen im sogenannten Schachbrettmuster, wenn die Plätze von Personen aus
verschiedenen Haushalten besetzt werden.


Tragen einer Maske
Es gilt im Gebäude sowie im Eingangs- und Ausgangsbereich auf dem Parkplatz die Maskenpflicht.
- Personen ab 14 Jahren tragen dauerhaft eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung*
* Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht befreit
* Zwischen 6 und 14 Jahren reicht das Tragen einer Alltagsmaske aus
* Das Robert-Koch-Institut kann gesundheitliche Auswirkungen durch das Tragen von FFP2 Masken bei älteren und
vorerkrankten Menschen nicht ausschließen und rät daher zu einer ärztlichen Rücksprache und einer maximalen
Tragedauer der FFP2 Masken von 75min am Stück.
→ Am Gebäudeeingang stehen medizinische OP-Masken für unsere Besucher zur Verfügung.


Ausnahmen von der Maskenpflicht
Im Rahmen der Religionsausübung vortragende Personen dürfen für die Zeit ihres Beitrages die
Maske abnehmen, sofern sie mindestens einen seitlichen Abstand von 2 Metern zu Mitdarbietenden und 5
Metern zu anderen Personen einhalten. Gleichermaßen ist es erlaubt, die Maske zur Einnahme des
Abendmahles oder bei vergleichbaren rituellen Handlungen kurzzeitig zu entfernen.


Kinder- und Jugendarbeit
Bei Gruppenangeboten in geschlossenen Räumen für bis zu 20 Teilnehmende in der Kinder- und
Jugendarbeit sowie bei Eltern-Kind-Angeboten kann die Maske am Platz abgenommen und der
Mindestabstand von 1,5m unterschritten werden (Schüler gelten automatisch als Getestete).
Die Maske ist zum Singen aufzusetzen. Anwesende Mitarbeiter unterfallen der Maskenpflicht und dem
Mindestabstand.


Lüftung
- Vor und nach dem Gottesdienst wird der Raum gelüftet, außerdem erfolgt über die Türen, Fenster und
Dachluken eine dauerhafte Lüftung während unserer Veranstaltungen.


Gesang
- Sänger müssen auf der Bühne den erhöhten Mindestabstand von 2m untereinander einhalten
- Gemeindegesang ist unter Einhaltung von Mindestabstand und Maskentragen möglich.


Abendmahl
- Bei der Vorbereitung und Durchführung des Abendmahls ist besonders auf Hygiene zu achten.
- Wir nutzen keinen Gemeinschaftskelch, sondern Einzelkelche (pro Person 1 kleiner Kelch)


Gastronomie
Im Moment nicht möglich.